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Teilnahmebedingungen

STUDENT HACKATHON 2026 DER TITANOM GROUP GMBH · STAND: JULI 2026

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter des Hackathons „Student Hackathon 2026“ (nachfolgend „Veranstaltung“) ist die Titanom Group GmbH, Gabriele-Münter-Str. 3, 82110 Germering (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Anmeldung zur und die Teilnahme an der Veranstaltung. Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person (nachfolgend „Teilnehmer“) diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

(3) Die Veranstaltung findet vom 14. bis 15. August 2026 im Titanom Headquarter, Gabriele-Münter-Str. 3, 82110 Germering statt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Veranstaltung richtet sich an Studierende einer Hochschule.

(2) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begrenzter Teilnehmerzahl.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt über die Registrierungswebsite des Veranstalters bis zum Anmeldeschluss am 07.08.2026. Zulässig ist eine Anmeldung pro Person. Die Teilnahme ist kostenlos.

(2) Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die falsche Angaben machen, von der Veranstaltung ausschließen.

(3) Die Anmeldung wird erst mit Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.

§ 4 Ablauf der Veranstaltung, Teams

(1) Die Teilnehmer entwickeln während der Veranstaltung allein oder in Teams Software, Prototypen, Konzepte oder sonstige Arbeitsergebnisse zu der vom Veranstalter vorgegebenen Themenrichtung; eine feste Aufgabenstellung gibt es nicht, die konkrete Idee wählen die Teilnehmer selbst (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“).

(2) Der Veranstalter kann den Ablauf, die Themenrichtung und den Zeitplan der Veranstaltung nach billigem Ermessen anpassen.

§ 5 Verhaltensregeln, Hausrecht

(1) Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, fairen Umgang miteinander. Diskriminierung, Belästigung und störendes Verhalten werden nicht geduldet.

(2) Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter übt am Veranstaltungsort das Hausrecht aus und kann Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Verhaltensregeln von der Veranstaltung ausschließen; ein Anspruch auf Preise oder Aufwendungsersatz besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Teilnehmer sind für mitgebrachte Geräte und Gegenstände selbst verantwortlich.

§ 6 Rechte an den Arbeitsergebnissen

(1) Die Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei den Teilnehmern. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter mit der Entstehung der jeweiligen Arbeitsergebnisse ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, die während der Veranstaltung geschaffenen Arbeitsergebnisse für alle bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu verwerten, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Die eigene Nutzung und Verwertung durch die Teilnehmer bleibt davon unberührt.

(2) Die Rechtseinräumung ist mit der Teilnahmemöglichkeit an der Veranstaltung und der Chance auf die ausgelobten Preise abgegolten; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

(3) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm eingebrachten Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind, soweit er nicht auf verwendete Open-Source-Komponenten oder Drittmaterialien hinweist. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(4) Der Teilnehmer verzichtet, soweit gesetzlich zulässig, auf die Urhebernennung bei der Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Veranstalter; das Recht des Teilnehmers, seine Mitwirkung an der Veranstaltung zu Referenzzwecken zu nennen, bleibt unberührt.

§ 7 Preise

(1) Die Vergabe der Preise erfolgt durch eine vom Veranstalter benannte Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig; der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen.

(2) Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Ausgelobt sind: Platz 1: 1.000 € Guthaben für die DeutschlandGPT-API, ein Jahr DeutschlandGPT-Account sowie eine Einladung zur Sommerparty 2027; Platz 2: ein Jahr DeutschlandGPT-Account sowie eine Einladung zur Sommerparty 2027; Platz 3: eine Einladung zur Sommerparty 2027. Alle Teams erhalten zudem einen Monat Zugang zum Claude-Max-Plan.

(3) Etwaige auf Preise anfallende Steuern tragen die Gewinner.

§ 8 Haftung

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die Teilnehmer zur Veranstaltung mitbringen, und nicht für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Vom Ausschluss unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Absage oder Änderung der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, zu geringe Teilnehmerzahl) ganz oder teilweise absagen, verschieben oder in geändertem Format durchführen.

(2) Ersatzansprüche der Teilnehmer, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, bestehen in diesem Fall nicht, es sei denn, der Veranstalter hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 10 Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Näheres, insbesondere zu Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zur Einwilligung, regelt die Datenschutzerklärung des Veranstalters bzw. eine gesonderte Einwilligungserklärung, die vor Ort eingeholt wird.

§ 11 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen wird der Veranstalter den angemeldeten Teilnehmern rechtzeitig mitteilen.